2. August 2019 von Hartmut Fischer
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Bayern zieht (wieder) die Bremse an

Bayern zieht (wieder) die Bremse an

2. August 2019 / Hartmut Fischer

Auch in Bayern wurde die sogenannte „Mietpreisbremse“ bereits 2017 vom Landgericht München für ungültig erklärt (Urteil vom 06.12.2017, Aktenzeichen  14 S 10058/17). Nun wurde eine neue Mieterschutzverordnung verabschiedet, mit der die Mietpreisbeschränkung ab 07. August wieder eingeführt wird.

Die neue Verordnung gilt dann für alle Mietverträge, die ab diesem Datum abgeschlossen wird. Insgesamt sind jetzt mehr Gebiete von der Bremse betroffen, als in der vom Gericht verworfenen Verordnung. Zwar wurden 37 Gemeinden aus der Liste gestrichen, aber insgesamt sind jetzt 62 Städte und Gemeinden betroffen. In die Liste der Kommunen wurden nun beispielsweise auch Bayreuth, Deggendorf, Dingolfing, Geretsried, Garmisch-Patenkirchen, Kaufbeuren, Memmingen, Passau, Schwabach und Traunstein aufgenommen.

Wirkung der bayerischen Mietpreisbremse

Aufgrund der neuen Verordnung gilt für die betroffenen Gebiete bei Mietverträgen, die ab dem 07.08.2019 abgeschlossen werden, dass die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal 10 % überschritten werden darf. Außerdem wird die Kappungsgrenze herabgesetzt. Durfte bisher die Miete innerhalb von drei Jahren um bis zu 20 % steigen, darf die Miete zukünftige maximal um 15 % in drei Jahren steigen und keinesfalls die ortsübliche Vergleichsmiete überschreiten.

Auch Kündigungssperrfrist verlängert

Gleichzeitig hat die bayerische Landesregierung in der Mieterschutzverordnung auch die Kündigungssperrfrist verlängert. Wer bereits vermieteten Wohnraum erwirbt, kann dem Mieter frühestens nach zehn Jahren wegen Eigenbedarf oder Verwertung kündigen.

Gültig nur bis Juli 2020

Die Verordnung gilt allerdings nur für einen kurzen Zeitraum. Sie läuft bereits zum 31. Juli 2020 wieder aus und hat somit kein Jahr Gültigkeit.

Einschätzung der Verbände

Wie zu erwarten, wird die neue Verordnung von den Interessenverbänden unterschiedlich bewertet. Sie wird von Mieterseite grundsätzlich begrüßt, was nicht heißt, dass auch Kritik geübt wird. Insbesondere kritisiert man die kurze Laufzeit der bayerischen Mietpreisbremse wird bemängelt. In einer Pressemeldung äußert sich Monika Schmid-Balzert, Geschäftsführerin des DMB Landesverband Bayern e.V.: „Wir begrüßen, dass die Kündigungssperrfrist verlängert wurde und dass die Gebiete, in denen die Mietpreisbremse gelten soll, erweitert wurde. Diese Mietpreisbremse hat aber nur eine Laufzeit von nicht einmal 12 Monaten, ist also eine Mietpreisbremse Light. Es besteht rechtlich keine Notwendigkeit, diese kurze Laufzeit von unter einem Jahr in das Gesetz zu schreiben. Erst wird die Verordnung schlecht begründet, dann für nichtig erklärt und jetzt soll sie nur kurze Zeit wirken“, empört sich Monika Schmid-Balzert.

Den grundsätzlichen Sinn der Mietpreisbremse zweifelt der Interessenverband Haus&Grund Bayern e.V. an. „Wir haben es bereits in der Vergangenheit mehrfach betont: Die Mietpreisbremse verfehlt die Ziele, für die sie geschaffen wurde. Die Wohnungsknappheit kann nicht durch weitere Eingriffe in das Mietrecht reduziert werden. Da bislang von der Politik keine Vorschläge in die Diskussionen eingebracht wurden, die auch auf lange Sicht zur Anregung der Neubautätigkeit, beispielsweise durch Nachverdichtung oder zur Baulandaktivierung, beitragen können, lehnen wir die Mietpreisbremse kategorisch ab“, sagt Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus&Grund Bayern.

Auch die Begründung der Verordnung wird von Haus&Grund Bayern scharf kritisiert. Die Liste der betroffenen Gegenden basiert auf Mietpreisinformationen aus Online- und Printmedien. Diese Daten  würden jedoch von vielen Gerichten als Begründung für eine Mieterhöhung abgelehnt. „Warum die Verwendung dieser Daten dann für eine Verordnungsbegründung ausreichend sein soll, erschließt sich uns nicht“, sagt Kirchhoff. Man lehne daher die Mietpreisbremse „kategorisch ab“.

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