Heizung: Kosten werden neu verteilt
Heizung: Kosten werden neu verteilt
© Andrii Synenkyi / Vecteezy
Das umstrittene Gebäudeenergiegesetz – allgemein auch als „Heizungsgesetz“ bekannt – will die neue Regierung abschaffen. Allerdings konnten sich die Koalitionsparteien insbesondere in der Frage der Kostenverteilung bei der Heizung nicht einigen. Mit dem am 30.04.2026 gefundenen Kompromiss bezüglich der Kosten für die Heizung wurde wohl der letzte Stolperstein aus dem Weg geräumt. Es ist damit zu rechnen, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz nun auf den parlamentarischen Weg gehen wird.
Einbau von Öl- und Gasheizungen weiter möglich
Im derzeit noch gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der Einbau neuer Heizungen mit Gas- oder Ölbefeuerungen zwar nicht grundsätzlich verboten, aber an klare Klimavorgaben gebunden. Nach Ablauf der Übergangsfristen müssen neu eingebaute Heizungen in der Regel zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Reine fossile Heizungen waren dann nur noch in wenigen Sonderfällen möglich, etwa als Teil eines Hybridsystems. Bestehende Heizungen durften weiterlaufen und konnten meist auch repariert werden.
Im Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) fällt die 65-%-Pflicht für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen weg. Stattdessen können Eigentümer grundsätzlich frei zwischen Wärmepumpe, Fernwärme und Gas- oder Ölheizung wählen. Neue fossile Heizungen bleiben erlaubt – müssen aber ab 2029 schrittweise einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe (z. B. Biomethan oder synthetische Gase) nutzen.
„Biotreppe“ wird für neu installierte Heizungen eingeführt
Der Anteil an klimaneutralen Brennstoffen in neu installierten Öl- oder Gasheizungen soll ab 2029 anteilmäßig gesteigert werden. Die Steigerung des Anteils klimaneutraler Brennstoffe bezeichnet die Bundesregierung als „Biotreppe“. Bis 2028 können die Heizungen wie gewohnt Gas und Öl verwenden. Ab 2029 soll mindestens 10 % der Heizmittel aus grünen Brennstoffen bestehen. Der Anteil wird in mehreren Stufen bis zum Jahr 2040 gesteigert. Wann die einzelnen Stufen in Kraft treten und um wie viele Prozent sie gesteigert werden, wurde noch nicht festgelegt.
| Grüne Brennstoffe | Verfügbar | Hinweise |
| Biomethan: aufbereitetes Biogas aus organischen Reststoffen (z. B. Gülle, Bioabfall, Pflanzenresten). Ähnlich wie Erdgas nutzbar. | Ja | Nur begrenzt verfügbar, teurer als Erdgas |
| Grüner Wasserstoff: Hergestellt durch Elektrolyse mit Strom aus erneuerbaren Energien (Wind, Sonne). | Sehr begrenzt |
Teuer. Zunächst wohl eher für Industrie nutzbar. |
| Synthetisches Methan (E-Methan): Künstlich erzeugtes Gas aus grünem Wasserstoff und CO₂. | Sehr begrenzt |
Herstellung sehr energieintensiv. Kostspielig |
| Flüssige E-Fuels: Synthetische flüssige Brennstoffe aus erneuerbarem Strom; kommen im Gebäudebereich bisher eher im Ausnahmefall infrage. | Nur begrenzt verfügbar |
Können in bestehenden Ölheizungen eingesetzt werden |
„Grüngasquote“ für bestehende Heizungen
Für bestehende Heizungen mit fossilen Brennstoffen gilt ab 2028 eine „Grüngasquote“. Sie beläuft sich zunächst auf 1 % im Gasmix. Wie die Quote angehoben werden soll, steht bisher nicht fest. Für die Quote ist der Lieferant verantwortlich.
Kostenverteilung
Nach dem neuen Gesetz werden die Kosten der Heizung teilweise halbiert:
| Kostenart | Anteil an Gesamtkosten | Anteil Mieter | Anteil Vermieter |
| Gasverbrauch | 1.200,00 € | 1.200,00 € | 0,00 € |
| Netzentgelt | 400,00 € | 200,00 € | 200,00 € |
| CO₂-Kosten | 120,00 € | 60,00 € | 60,00 € |
| Mehrkosten Grün-/Biogas | 280,00 € | 140,00 € | 140,00 € |
| Gesamtsumme | 2.000,00 € | 1.600,00 € | 400,00 € |
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