24. Juni 2026 von Hartmut Fischer
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Die Klimaanlage in der Mietwohnung

Die Klimaanlage in der Mietwohnung

© Piman Khrutmuang / Vecteezy

24. Juni 2026 / Hartmut Fischer

Die aktuelle Hitzewelle wirft die Frage nach einer Klimaanlage in den Mietwohnungen auf. Zwar ist der Vermieter normalerweise nicht verpflichtet, die Wohnungen mit Klimageräten auszustatten. Wenn er es aber dennoch plant, sind einige Punkte zu beachten.

Welche Klimaanlage ist empfehlenswert?

Welche Klimaanlage für eine Mietwohnung empfehlenswert ist, hängt davon ab, wie viel der Vermieter investieren will und welcher Komfort erreicht werden soll. In vielen Fällen stellt eine sogenannte „Split-Anlage“ eine optimale Lösung dar. Hierbei handelt es sich um eine Anlage, die aus einem Gerät in der Wohnung und außerhalb der Wohnung besteht. Sollen mehrere Räume klimatisiert werden, genügt für eine „Multisplit-Anlage“ ein Außengerät, dass die in den einzelnen Räumen befindlichen Innengeräte versorgt.

Allerdings muss man für eine Einraumlösung 2.500 bis 5.500 EUR veranschlagen. Für Mehrraumlösungen muss man mit 4000 bis 8000 EUR rechnen.

Empfehlenswert sind sogenannte Inverter-Anlagen. Bei diesen Anlagen passt der Kompressor seine Drehzahl der Raumtemperatur an. Ist die gewünschte Temperatur erreicht, drosselt er seine Leistung und benötigt dadurch sehr viel weniger Energie. Außerdem zeichnen sich die Geräte durch einen leiseren Betrieb und eine höhere Lebenserwartung aus.

Die Klimaanlage als Modernisierungsmaßnahme

Der Vermieter kann davon ausgehen, dass es sich beim Einbau einer Klimaanlage um eine Modernisierung handelt, mit der der Komfort in der Wohnung gesteigert wird (§ 555b BGB).

Der Einbau muss mindestens drei Monate zuvor schriftlich angekündigt werden (§ 555c BGB). Es genügt eine E-Mail. Kommt es jedoch zu Problemen, kann es schwierig werden, nachzuweisen, dass die E-Mail auch angekommen ist. Sie müssen dem Mieter mitteilen,

  • dass eine Klimaanlage eingebaut wird und welche Arbeiten damit verbunden sind.
  • wann mit dem Einbau der Klimaanlage begonnen wird und wie lange der Einbau voraussichtlich dauert.
  • mit welcher Mieterhöhung aufgrund der Klimaanlage zu rechnen ist.
  • welche Veränderung der Betriebskosten aufgrund des Einsatzes der Klimaanlage zu erwarten sind.
Mieterhöhung wegen einer Klimaanlage?

Handelt es sich beim Einbau der Klimaanlage um eine Modernisierung, kann der Vermieter die Kosten teilweise auf den Mieter umlegen (§ 559 BGB). 8 % der anrechenbaren Kosten können auf die Jahresmieter aufgeschlagen werden. Allerdings können innerhalb von sechs Jahren maximal 3 EUR pro Quadratmeter für Modernisierungsmaßnahmen aufgeschlagen werden (bei einer Nettokaltmiete von unter 7,00 EUR nur 2,00 EUR). Folgende Ausgaben können umgelegt werden:

  • Anschaffungskosten der Klimaanlage
  • Leitungen (für Kältemittel und Kondenswasser)
  • Elektroinstallationen und neue Stromleitungen
  • Montagearbeiten inklusive Wanddurchbrüche und Gerüstkosten (falls benötigt)
  • Genehmigungs-, Planungs- und Ingenieurkosten
Kann der Mieter eine Klimaanlage ablehnen?

Wurde der Einbau der Klimaanlage ordnungsgemäß angekündigt, kann der Mieter im Normalfall keinen Widerspruch einlegen. Nur in Ausnahmefällen – beispielsweise, wenn der Wohnraum wegen des Einbaus nicht nutzbar ist – könnte der Mieter eventuell den Einbau einer Klimaanlage ablehnen.


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