6. Dezember 2012 von Hartmut Fischer
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Anwohner müssen benachbarte Altreifenpyrolyseanlage dulden

Anwohner müssen benachbarte Altreifenpyrolyseanlage dulden

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6. Dezember 2012 / Hartmut Fischer

In einer Altreifenpyrolyseanlage werden zerkleinerte Reifen ohne Luftsauerstoff auf 600 °C erhitzt. So wird das Reifenmaterial aufgespalten und es werden Gase, Öle und andere Stoffe gewonnen. Die Errichtung solcher Anlagen ist nach Meinung des Verwaltungsgerichts Halle von den Nachbarn zu dulden. Nach Ansicht des Gerichts werden die Nachbarschaftsrechte der Anlieger nicht berührt.

In dem Verfahren ging es um eine Pilotanlage, in der aus den Reifen das sogenannte „Carbon Black“ gewonnen werden soll. Drei in der Nähe der geplanten Altreifenpyrolyseanlage wohnende Hauseigentümer hatten gegen die Genehmigung geklagt. Sie sahen ihre Nachbarschaftsrechte durch die Genehmigung veletzt.

Dies sah das Verwaltungsgericht Halle anders. Die Richter sahen keinen Verstoß gegen die Nachbarschaftsrechte. Es sei nicht zu erwarten, dass es zu Umweltschädigungen kommen würde. Die Genehmigung bestimme eindeutig, dass die Emissionsgrenzwerte der „Siebzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (17. BimSchV) eingehalten werden müssten. Dadurch sei sichergestellt, dass auf die Nachbarn keine unerträgliche Luftverschmutzungen oder andere unzumutbare Immissionen zukommen würden.

Die Richter waren der Meinungs, dass die Vorgaben der Genehmigung von dem Betreiber eingehalten würden. Das geplante Reinigungssystem der entstehenden Abgase habe sich bereits bei Müllverbrennungsanlagen bewährt. Zusätzlich würden regelmäßige Kontrollmessungen durchgeführt, um die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen.

Urteile des Verwaltungsgericht Halle vom 15.11.2012 – Aktenzeichen 4 A 244, 245 und 247/10 HAL

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