5. Mai 2023 von Hartmut Fischer
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Die Axt im Haus – führt zur fristlosen Kündigung

Die Axt im Haus – führt zur fristlosen Kündigung

© Sheleh Vadzim / Shutterstock

5. Mai 2023 / Hartmut Fischer

Wird von einem Wohnungsmieter mit einer Axt ein Loch in die Wohnungstür seines Vermieters geschlagen, kann der Vermieter fristlos kündigen (§543 Abs. 1). Der Vermieter muss den Mieter nicht abmahnen.  Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgericht Detmold vom 14.04.2023 (Aktenzeichen 41 C 381/21)

Streit der Mietparteien

Das Gericht musste über folgenden Eklat entscheiden. Der Eigentümer eines Mietshauses, in dem er auch selbst wohnte, vermietete im gleichen Haus eine Wohnung an seine Partnerin. Nach einigen Jahren kam es zwischen beiden zu einem heftigen Streit. Dieser eskalierte immermehr.  Schließlich verlies der Eigentümer die Wohnung der Partnerin. Er ging in seine eigene Wohnung zurück. Sicherheitshalber verkeilte er Seine Wohnungstür mit einem Brett.

Mieterin schlägt Wohnungstür des Vermieters ein

Die augenscheinlich sehr rabiate Partnerin konnte das in ihrem Zorn nicht bremsen. Sie holte eine Axt und schlug die Wohnungstür des Hauseigentümers ein. Das war dem Hauseigentümer nun endgültig zu viel. Er kündigte seiner – jetzt wohl ehemaligen – Partnerin fristlos. Diese akzeptierte die Kündigung nicht. Deshalb  klagte der Vermieter vor dem Amtsgericht Detmold.

amtsgericht: fristlose kündigung ist gerechtfertigt

Auch das Amtsgericht sah in dem Verhalten der aggressiven Mieterin einen Grund zur fristlosen Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB. Nach der „Axt-Attacke“ könne man dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumuten. Der resolute Angriff sei geeignet, den Vermieter in Angst und Schrecken zu versetzen. Bei so einem aggressiven Verhalten musste er um seine körperliche Unversehrtheit bangen. Außerdem wurde durch den „Tür-Angriff“ das Eigentum des Vermieters erheblich beschädigt.

Keine Abmahnung nötig

Auch eine vorherige Abmahnung kann hier entfallen. Die Mieterin ging  brutal vor. Der Vermieter kann nicht mit demj Erfolg einer Abmahnung rechnen. Hinzu kam das augenscheinlich sehr angespannte Verhältnis zwischen Mieterin und Vermieter, Auch das sprach gegen eine erfolgversprechende Abmahnung .


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