E-Autos und Mietverhältnis
E-Autos und Mietverhältnis
© Sarawut-Nirothon / Vecteezy
Nicht zuletzt durch die steigenden Benzinpreise entscheiden sich immer mehr Mieter für ein E‑Auto. Doch gleichzeitig ergeben sich dann Fragen, die auch das Mietrecht betreffen. Hat der Mieter Anspruch auf einen besonderen Stellplatz? Muss der Vermieter eine Ladestation stellen? Diese und andere Fragen zum Thema E-Auto bei Mietern wollen wir hier beantworten.
Rechte des Mieters gesetzlich festgeschrieben
Während im Mietrecht oft die Gerichte den Sachverhalt klären müssen, gelten für die Mieter, die ein E-Auto besitzen, gesetzliche Vorschriften, die ihnen weitgehende Rechte einräumen. So legt § 554 BGB fest, dass der Vermieter der Montage einer Wallbox unter normalen Umständen zustimmen muss. Allerdings kann er dafür auch eine zusätzliche Sicherheit verlangen, mit der bei einem Auszug der Rückbau der Anlage bezahlt wird.
Ein Parkplatz für das E-Auto
- 554 BGB legt nur fest, dass der Vermieter unter normalen Umständen der Montage einer Wallbox zustimmen muss. Bezüglich des Parkplatzes wurde hier keine Regelung getroffen. Man kann hier also von drei Szenarien ausgehen:
Hat der Mieter einen festen Stellplatz mitgemietet, der sich weiter vom Haus entfernt befindet, kann der Mieter keinen anderen Stellplatz verlangen. Er muss dann die Kosten für eine Zuleitung bis zu seinem Stellplatz tragen. Sind noch freie Stellplätze vorhanden, können die Mietparteien sich natürlich auch auf einen neuen Platz einigen – einen Anspruch hat der Mieter jedoch nicht. ‚
Hat der Mieter Anspruch auf einen Stellplatz, der aber nicht festgelegt ist, und kann die Wallbox nur an einem Platz sinnvollerweise montiert werden, könnte der Vermieter eine andere Zuordnung der Plätze vornehmen. Der Mieter hat aber keinen Anspruch auf den nächstgelegenen Platz.
Wurde kein Stellplatz vermietet, kann der Mieter sich nicht auf § 554 BGB berufen und einen entsprechenden, für die Wallbox geeigneten Stellplatz verlangen. Hier kommt es darauf an, wie sich Vermieter und Mieter einigen.
Wer entscheidet über den Anschluss?
Der Mieter kann frei entscheiden, welchen Stromanschluss er für sein E-Auto wählt. Das Landgericht München stellte klar, dass der Mieter grundsätzlich selbst entscheidet. Nur, wenn die Lösung des Mieters für den Vermieter unzumutbar ist, kann er eingreifen. Das Urteil haben wir hier detailliert besprochen.
Gefahr einer Wallbox?
Wallboxen werden oft als gefährlich angesehen und tatsächlich hat es schon Fälle gegeben, bei denen eine defekte Wallbox oder die Zuleitungen zur Box zu Brandschäden führten. Allerdings hatte ein Vermieter vor dem Landgericht München keinen Erfolg, weil er unter anderem auf eine erhöhte Brandgefahr hinwies. Das Gericht hielt eine erhöhte Brandgefahr durch den Ladevorgang nicht für plausibel und bestätigte den Anspruch des Mieters auf Installation der Wallbox. (Urteil vom 25.05.2022 – Aktenzeichen 14 S 16374/21)
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