31. Januar 2014 von Hartmut Fischer
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Es geht nicht um’s Rauchen!

Es geht nicht um’s Rauchen!

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31. Januar 2014 / Hartmut Fischer

Der Streit zwischen Friedhelm Adolfs geht weiter. Nachdem er in erster Instanz seinen Prozess verlor, hatte er jetzt bessere Karten. Aber wenn es auch von vielen Medien dargestellt wurde: In beiden Fällen ging es nicht um das Rauchen des Mieters.

Adolfs war gekündigt worden, weil er seine Wohnung nicht lüftete und der Geruch seiner Zigaretten in das Treppenhaus zog. Der Vermieter wollte also nicht dem Mieter das Rauchen verbieten, sondern dafür sorgen, dass die anderen Mieter nicht unnötig belästigt oder gar gesundheitlich gefährdet würden. Dies war Adolfs auch in mehreren Abmahnungen klar gemacht worden. Das zuständige Amtsgericht hielt die Kündigung für rechtens. Aber damit war kein Urteil über das Rauchen in der Wohnung gefällt worden.

Vor dem Landesgericht Düsseldorf scheint er jetzt zu gewinnen. Die Richter haben das Urteil zwar noch nicht gesprochen, aber deutlich gemacht, dass man dem Raucher recht geben würde. Aber auch hier spielt das Rauchverhalten des Rentners keine Rolle. Die Richter stellten lediglich fest, dass zwischen der jüngsten Abmahnung und der fristlosen Kündigung rund ein Jahr vergangen sei und deshalb die Kündigung aus formalen Gründen unwirksam sei.

In beiden Gerichtsverfahren ging es also nicht um das Rauchverhalten des Mieters, sondern einmal um dessen Verhalten bezüglich der Lüftung seiner Mietwohnung und im Berufungsverfahren um rein formale Fehler. Aus den verschiedenen Urteilen ein etwaiges Rauchverbot oder eine Raucherlaubnis für Mieter herauszulesen, ginge also an den Gerichtsentscheidungen vorbei.

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