6. September 2026 von Hartmut Fischer
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Expartner ohne Ansprüche an Mietwohnung

Expartner ohne Ansprüche an Mietwohnung

© Siraj Abdul / Vecteezy

6. September 2026 / Hartmut Fischer

Ein Expartner kann keine Ansprüche an einer Wohnung geltend machen, die seine frühere Partnerin als alleinige Mieterin gekündigt hat. Dies stellte das Oberlandesgericht Zweibrücken in einem Beschluss vom 05.08.2026 fest (Aktenzeichen 4 U 38/26).

Mieterin kündigt und zieht aus – Expartner bleibt

In dem Verfahren ging es um eine Wohnung, die von der Mieterin gekündigt und geräumt wurde. Der Expartner der Mieterin blieb jedoch nach dem Auszug der Mieterin weiter in der Wohnung. Der Vermieter verlangte den Auszug des Mannes und forderte Schadensersatz von ihm.

Expartner zieht zunächst nicht aus

Dieser weigerte sich aber, die Wohnung zu räumen. Er vertrat den Standpunkt, dass er in der Wohnung bleiben dürfe. Außerdem behauptete er, dass die Kündigung seiner Expartnerin nicht wirksam ist. Der Vermieter habe seine Expartnerin zur Kündigung gedrängt. Eine Behauptung, die allerdings von der ehemaligen Mieterin nicht bestätigt wurde.

Landgericht: Expartner hat keine Ansprüche

Das Landgericht Landau wies deshalb den Expartner der ehemaligen Mieterin ab und stellte fest, dass er kein Recht hatte, weiterhin in der von seiner Expartnerin gekündigten Wohnung zu bleiben (Urteil vom 31. März 2026, Az. 4 O 154/25).

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass mit dem ehemaligen Partner der Mieterin kein Mietverhältnis bestand. Aus dem Mietverhältnis der ehemaligen Mieterin konnte er auch keine Rechte für sich ableiten. Im vorliegenden Fall war es auch zu keinem automatischen oder stillschweigenden Mietverhältnis (§ 545 BGB) gekommen.

Oberlandesgericht bestätigt Vorentscheidung

Der Expartner ging vor das OLG Zweibrücken in Berufung. Da er inzwischen ausgezogen war, verlangte er jetzt vom Vermieter Schadensersatz für die Kosten des Auszugs. Das Oberlandesgericht erteilte dem Kläger jedoch einen Hinweis, in dem das Urteil der Vorinstanz bestätigt wurde. Der Expartner zog daraufhin seine Berufung zurück.


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