6. April 2016 von Hartmut Fischer
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Fällt die Meldebescheinigung bei Auszug?

Fällt die Meldebescheinigung bei Auszug?

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6. April 2016 / Hartmut Fischer

„Nach den ersten Praxiserfahrungen mit dem überwiegend am 1. November 2015 in Kraft getretenen Bundesmeldegesetz (BMG) hat sich einerseits gezeigt, dass bei einigen Abläufen noch eine Feinjustierung erforderlich ist. … Andererseits kann im Interesse der Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, der Unternehmen und der Verwaltung auf einige Vorgaben verzichtet werden.“

Mit diesen Worten umschreibt ein „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften“, dass der Gesetzgeber plant, wieder einen Schritt zurück zu gehen. Hier geht es um die zum November 2015 eingeführte Verpflichtung der Vermieter beim Ein- oder Auszug seines Mieters diesem eine Meldebestätigung auszustellen. Nun will man diese Regelung wohl teilweise wieder abschaffen. So wie es der Entwurf vorsieht, muss dann die Bescheinigung bei einem Auszug nur noch bis Ende Oktober 2016 ausgestellt werden. Danach wird die Bescheinigung nur noch beim Einzug eines neuen Mieters verlangt.

Wichtig

Noch handelt es sich um einen Gesetzentwurf. Deshalb müssen Sie zumindest bis Ende Oktober 2016 bei Ein- und Auszug Ihrem Mieter eine Bescheinigung ausstellen. Sollte ab November 2016 die Auszugsbescheinigung wegfallen, werden wir Sie hierüber informieren.

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