9. Juni 2021 von Hartmut Fischer
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Hecken: Darauf sollten Sie achten

Hecken: Darauf sollten Sie achten

© Serhii Bobyk / Shutterstock

9. Juni 2021 / Hartmut Fischer

Immobilienbesitzer setzen gerade jetzt gerne die Heckenschere, um den natürlichen Sichtschutz in Form zu bringen. Doch auch bei der Pflege des „grünen Zauns“ ist einiges zu beachten. So darf schon seit März keine Hecke mehr bis auf die Grundstämme gestutzt werden („Auf-Stock-Schnitt“). Um Vögel und kleinere Tiere zu schützen, verbietet das Bundesnaturschutzgesetz diesen radikalen Rückschnitt bis September. Auch ein extrem tiefer Einschnitt in das mehrjährige Holz ist untersagt. Natürlich darf in dieser Zeit auch keine Hecke entfernt werden. Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Je nach Länge der Hecke und dem jeweiligen Bundesland können dabei Geldbußen im vierstelligen Bereich anfallen.

Zierschnitt erlaubt

Beim weiterhin erlaubten „Zierschnitt“ sollten Sie darauf achten, dass die Hecke trapezförmig nach oben zulaufen geschnitten wird, damit auch die unteren Bereiche genügend Licht bekommen. Insbesondere bei Nadelhölzern werden Bereiche mit zu wenig Licht schnell unansehnlich braun und durchlässig.

Eine Hecke aus Laubgehölzen benötigen einen zweiten Pflegeschnitt, wenn alle neuen Triebe herausgewachsen sind. Wenn Ende Juni / Anfang Juli  Ihrer Hecke eine „Schönheitskur“ gönnen, bleibt der neue Schnitt länger erhalten.

Die Hecke als grüne Grenze

Viele finden – nicht zu Unrecht – eine lebende Hecke schöner als einen leblosen Zaun. Wenn Sie sich hierauf mit Ihrem Nachbarn geeinigt haben, muss klar sein, dass die Hecke sowohl Ihnen als auch Ihrem Nachbarn gehört und man gemeinsam für die Pflegte verantwortlich ist. Darum sollte man sich abstimmen, wer wann die Hecke schneidet. Am besten ist, wenn man am gleichen Tag gemeinsam jeweils von seiner Grundstücksseite ans Werk geht. Wenn man sich darauf einigt, dass nur einer die Heckenpflege übernimmt, ist natürlich klar, dass er dann auch das Grundstück des anderen betreten kann.

Grenzhecken gehören beiden

Sie haben sich mit Ihrem Nachbarn geeinigt, eine Hecke auf die Grundstücksgrenze zu setzen? Dann gehört diese Hecke als sogenannte Grenzbepflanzung auch beiden und  beide sind für die Pflege verantwortlich. Sprechen Sie sich daher immer ab, wenn es ums Schneiden der Hecke geht. Ansonsten kann sogar Schadenersatz gefordert werden. Am besten übernehmen Sie als Nachbarn gemeinsam den Heckenschnitt, dann gibt es am ehesten keinen Streit. Sie können auch einen dazu bestimmen, der es übernimmt. Dann darf derjenige für die Tätigkeit natürlich auch das Grundstück des anderen betreten.

Wie hoch darf eine Hecke sein?

Eine Hecke darf eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Die Bundesländer haben hierzu unterschiedliche Festlegungen getroffen. Davon abweichend können aber auch die Kommunen festlegen, welche Höhe und Breite eine Hecke haben darf. Der Abstand von der Grundstücksgrenze ist in vielen Fällen von der Höhe abhängig. Hier eine Übersicht der Bestimmungen der einzelnen Bundesländer:

Bundesland Hecken- höhe in Metern Grenzab-stand in Metern Sonstige Hinweise
Baden-Württemberg bis 1,80 0,50 Bei höheren Hecken: Höhe der Hecke abzüglich 1,30 = Grenzabstand. (Z. B.: Höhe der Hecke 2,00 m, Grenzabstand 0,70 m)
Bayern bis 2,00 0,50 Bei höheren Hecken muss ein Abstand von
2,00 m eingehalten werden
Berlin bis 2,00 0,50 Bei höheren Hecken muss ein Abstand von
1,00 m eingehalten werden
Brandenburg Offen Der Grenzabstand muss 1/3 der Höhe betra-gen (Bei 1,80 m Höhe also 0,60 m)
Bremen Keine Regelungen
Hamburg Keine Regelungen
Hessen bis 1,20 0,25 Bis 2,00 m: 0,50 m. Höher als 2,00 m: 0,75 m
Mecklenburg-Vorpommern Keine Regelungen
Niedersachsen Bis 1,20 0,25 Bis 2,00 m: 0,50 m. Höher als 2,00 m: 0,75 m (gilt nur im Bereich bebauter Gebiete)
Nordrhein-Westfalen Bis 2,00 0,50 Über 2,00 m: 1,00 m
Rheinland-Pfalz bis 1,00 0,25 Bis 1,50 m: 0,50 m. Bis 2,00 m: 0,75 m
Saarland bis 1,00 0,25 Bis 1,50 m: 0,50 m. Bis 2,00 m: 0,75 m
Sachsen Bis 2,00 0,50 Über 2,00 m: 2,00 m
Sachsen-Anhalt Bis 1,50 0,50 Bis 3,00 m: 1,00 m
Schleswig-Holstein Bis 1,20 0,50 Ist die Hecke höher der Grenzabstand 1/3 der Höhe betragen (Bei 1,80 m Höhe also 0,60 m)
Thüringen Bis 1,00 0,25 Bis 1,50 m: 0,25 m. Bis 2,00 m: 0,50. Größer als 2,00 m: Höhe abzüglich 1,25.

In allen Fällen sollte man sich aber auf jeden Fall vergewissern, ob es nicht zusätzliche Bestimmungen der jeweiligen Kommune gibt.

 

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