6. Mai 2020 von Hartmut Fischer
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Heizungssanierung: Neue Förderung setzt auf erneuerbare Energie

Heizungssanierung: Neue Förderung setzt auf erneuerbare Energie

6. Mai 2020 / Hartmut Fischer

Seit 2020 wurden die Fördermöglichkeiten zur Sanierung von Heizungsanlagen neu organisiert. Gefördert werden Heizungsanlagen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Förderung für Mietimmobilien wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) organisiert. Unter dem Titel „Heizen mit erneuerbaren Energien“ werden die Förderprogramme des BAFA und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammengefasst. Es werden für Bestands- und Neubauten Förderungen zwischen 30 und 45 % angeboten.

Wer kann Anträge stellen

Anträge können auch von Privatpersonen und Wohngemeinschaften gestellt werden. Es können beispielsweise auch Handwerksbetriebe für die Antragstellung bevollmächtigt werden. Von der Antragstellung sind lediglich öffentliche Einrichtungen weitgehend ausgeschlossen.

Antragstellung nur online möglich

Der Antrag Antragstellung muss online erfolgen. Die Antragsformulare findet man auf der Internetseite des BAFA .

Wichtig: Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Notwendige vorbereitende Planungsmaßnahmen können natürlich auch vor der Antragstellung durchgeführt werden.

Fördergegenstand

Gefördert werden die Kosten einer neuen Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien. Bei Bestandsimmobilien gehören auch die Kosten für die Beseitigung und Entsorgung der alten Heizanlage zu den förderungsfähigen Kosten. Will man eine Heizungsanlage mit Erdpumpen einbauen, sind die Kosten der Erdsonden-Anlage ebenfalls förderungsfähig. Die förderungsfähige Summe pro Wohneinheit ist allerdings auf 50.000 Euro begrenzt.

Tipp: Da Mehrkosten, die im Antrag nicht berücksichtigt wurden, nicht nachträglich gefördert werden, sollte man einen (realistischen) Puffer bei der Antragstellung einrechnen.

Eine Übersicht, welche Anlagen im Rahmen des Programms gefördert werden, findet man im Internet auf den Seiten des BAFA  Bei Bestandsimmobilien muss das Gebäude mindestens zwei Jahre alt sein und die bestehende Anlage muss mindestens sieben Jahre in Betrieb gewesen sein.

Höhe der Förderung

Es werden Heizungsanlagen, die mit Biomasse, Wärmepumpe oder als EE-Hybrid betrieben werden gefördert. Grundsätzlich beträgt die Förderung hier 35 % (maximal 17.500 € pro Wohneinheit). Bei Bestandsimmobilien, bei denen eine Ölheizung ersetzt wird, sind es sogar 45 % (maximal 22.500 € pro Wohneinheit).

Auch Solar-Thermen werden – wenn auch in geringerem Umfang  – gefördert. Hier beträgt die Förderung 30 % ( maximal 15.000 € pro Wohneinheit). Bestandsgebäude, in denen eine Ölheizung gegen Solar-Thermen ausgetauscht wird,k werden allerdings nicht gefördert.

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