30. März 2024 von Hartmut Fischer
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Kabelanschluss: Ab 1. Juli Mietersache

Kabelanschluss: Ab 1. Juli Mietersache

© Huseyn Nagjiyev / Vecteezy

30. März 2024 / Hartmut Fischer

Zum 30.06.2024 endet das sogenannte Nebenkostenprivileg, auf dessen Basis der Vermieter TV-Sammelverträge für den Kabelanschluss abschloss und die Gebühren über die Nebenkostenabrechnung abwälzte. Die Mieter müssen deshalb handeln, wollen sie nicht ab 01.07.2024 vor einem schwarzen Bildschirm sitzen wollen. Hieraus ergeben sich Fragen – insbesondere für den Mieter – die wir hier beantworten wollen.

Vermieter kündigt Kabelanschluss

Da der Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss im Haus über die Nebenkosten abrechnen konnte, schloss er meist einen Vertrag für die gesamte Immobilie aber und legte die Kosten auf die Mietparteien um. Da dies ab Juli 2024 nicht mehr möglich ist, wird der Vermieter diese Sammelverträge kündigen. Der Mieter muss dann einen eigenen Vertrag für den Kabelanschluss abschließen.

Vermieter sollte über Kabelanschluss-Kündigung informieren

Der Vermieter sollte seine Mieter über die Kündigung seiner Verträge für den Kabelanschluss informieren. Bei langfristigen Verträgen, die beispielsweise zum Jahresende gekündigt wurden, ist die Kündigung bereits wirksam. Aus verschiedenen Haushalten wird bereits gemeldet, dass der Kabelanschluss  stillgelegt wurde und der Fernseher nun schwarz bleibt.

Will der Mieter weiter den Kabelanschluss weiter nutzen, muss er einen Vertrag mit einem Kabelanbieter abschließen. Allerdings ist hier die Auswahl inzwischen gering geworden. In vielen Bereichen gibt es nur noch einen Anbieter.

Alternativen zum Kabelanschluss

Allerdings gibt es auch eine ganze Reiher von Alternativen zum Kabelanschluss:

T2 HD via Antenne: Mit diesem System können rund 40 Programme mit einer Zimmerantenne oder der alten Dachantenne empfangen werden. Allerdings wird diese Möglichkeit nicht überall angeboten.

Da die meisten Fernseher heute Internetfähig sind oder mit einem entsprechenden Receiver nachgerüstet werden können, bietet sich statt des Kabelanschluss auch die Übertragung über das Internet an. Während die öffentlich-rechtlichen Sender kostenlos zur Verfügung stehen, fallen für Privatsender Gebühren an.

IPTV ist die Bezeichnung für den Fernsehempfang per Internet. Für den Empfang benötigt man meist einen IPTV-Receiver, den man kaufen oder mieten kann.

Streaming via Internet ist mit Smart- oder Hybrid-TV-Geräten möglich. Diese Geräte sind mit Computerfunktionen ausgestattet. Diese Geräte ermöglichen auch das Surfen im Internet, Gaming, Streamen von Onlinevideoangeboten und die Nutzung von weiteren Video-, Musik oder Bilddateien. Benötigt wird ein Internetanschluss per Kabel oder WLAN.


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