27. April 2024 von Hartmut Fischer
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Kündigung wegen falscher Müll-Entsorgung?

Kündigung wegen falscher Müll-Entsorgung?

© Eni Angraini / Vecteezy

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27. April 2024 / Hartmut Fischer

Ist in einem Mietvertrag vereinbart, dass bestimmte Regeln bei der Müll-Entsorgung zu beachten sind, ist dies bei Verstößen nur im Ausnahmefall ein Grund zur Kündigung. Die Verstöße müssen hierfür umfangreich und auf Dauer stattfinden. Zu diesem Ergebnis kommt das Amtsgericht  Hamburg-Blankenese in einem Urteil vom 24.02.2023 (Aktenzeichen 533 C 159/22).

Gekündigt wegen falscher Müll-Entsorgung

In dem Verfahren ging es um die Klage eines Vermieters, der seinem Mieter fristlos und hilfsweise ordentlich gekündigt hatte. In dem Mietvertrag wurde vereinbart, dass „eine Pflicht zur Müll-Trennung durch den gelben Sack, sowie Altglas- und Papier-Container“ einzuhalten sei. Der Vermieter warf seinem Mieter vor, dass er sich nicht an die Vereinbarung halte und mahnte ihn ab.

Abmahnung wegen müll-Trennung erfolgte

In der Abmahnung warf er dem Mieter vor, dass er seit mehreren Monaten PET-Flaschen, Plastikverpackungen und Glas entgegen der Regelung im Mietvertrag im Hausmüll entsorgt habe. Der Mieter bestritt jedoch, gegen die Bestimmungen verstoßen zu haben. Da der Mieter die Kündigung nicht akzeptierte, erhob der Vermieter Räumungsklage vor dem Amtsgericht Hamburg-Blankenese. Dem Gericht legte er eine Reihe von Fotos vor, mit denen er belegen wollte, dass der Mieter Plastik, Glas und Papier unzulässig im Hausmüll entsorgt habe.

amtsgericht lehnt räumungsklage ab

Das Amtsgericht wies jedoch die Klage ab. Es bestünde wieder für eine fristlose noch für eine ordentliche Kündigung eine ausreichende Begründung.

Nach Meinung des Gerichts fehlte es an ausreichenden Nachweisen, dass der Mieter gegen die Müll-Entsorgungsregel im Mietvertrag verstoßen habe. Die vom Vermieter vorgelegten Fotos reichten dem Gericht als Beweismittel nicht aus. Zwar war auf einem der Fotos des Hausmülls ein Zettel zu erkennen, auf dem der Name des Mieters stand. Der Vermieter konnte aber nicht nachweisen von welchen Mietern der weitere falsch entsorgte Müll stammt.

nur geringe Menge müll wurde falsch entsorgt

Hinzu kam, dass auf dem Foto nur geringe Mengen an falsch entsorgten Müll zu sehen war. Außerdem konnte der Vermieter nicht nachweisen, dass durch die falsche Entsorgung andere Mieter benachteiligt wurden oder für den Vermieter Unannehmlichkeiten entstanden wären (zu wenig Platz zur Müllentsorgung für andere Mieter, Verweigerung der Müllabfuhr, Bußgeldbescheid gegenüber dem Vermieter).

kündigung nur im ausnahmefall denkbar

Das Gericht stellte in seiner Begründung fest, dass eine Kündigung wegen unkorrekter Mülltrennung nur infrage kommt, wenn im umfangreichen Maß über einen längeren Zeitraum gegen die Vertragsregelung verstoßen wurde. Weitere Gründe für eine Kündigung waren nach Meinung des Gerichts die wiederholte Ablehnung der Müllentsorgung durch das entsprechende Unternehmen oder die Verhängung eines Bußgeldes gegenüber dem Vermieter.


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