14. August 2019 von Hartmut Fischer
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Passt das hier hin?

Passt das hier hin?

14. August 2019 / Hartmut Fischer

Wohngebäude müssen in das Gesamtbild der Umgebung passen. Hierzu können die Behörden entsprechende Richtlinien erlassen. Doch kann ein Wohnhaus auch durch seine Größe nicht in das Gesamtbild passen? Nach dem Urteil des Verwaltungsgericht Mainz vom 26.07.2019 kann dies durchaus der Fall sein (Aktenzeichen 3 K 1142/18.MZ).

Geprüft und für zu groß befunden

In dem Verfahren ging es um eine abgelehnte Baugenehmigung, die von den Bauherren für ein Gebäude mit sieben Wohnungen eingereicht wurde. Der Bauantrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass das Wohnhaus in den beantragten Dimensionen (Grundfläche und Höhe) nicht in das Gesamtbild der Bebauung in der Nachbarschaft passe. Die Bauherren legten gegen den Bescheid der Gemeinde Widerspruch ein. Gleichzeitig reichten Sie neue Pläne für ein kleiner dimensioniertes Gebäude ein.

Widerspruch erfolgreich

Die zuständige Behörde gab den Bauherren Recht und verpflichtete die Bauaufsichtsbehörde, den geänderten Plänen für ein kleineres Gebäude die entsprechende Baugenehmigung zu erteilen. Die Gemeinde wollte aber nicht nachgeben. Sie klagte vor dem Verwaltungsgericht. Die Gemeinde argumentierte, dass durch die Entscheidung ihre Planungshoheit verletzt würde. Sie werde dadurch gezwungen, eine nach dem Bauplanungsrecht nicht zulässige Bebauung zu genehmigen. Das Gebiet, in dem der Neubau geplant war, sei durch kleinere Wohngebäude geprägt. Der von den Bauherren beantragter Neubau passe aufgrund seiner Größe nicht in das Gesamtbild.

Verwaltungsgericht gibt der Gemeinde Recht

Das Verwaltungsgericht stellte sich auf die Seite der Gemeinde und hob die Entscheidung der Widerspruchsbehörde auf. Das geplante Gebäude habe eine Grundfläche von 187 m² und eine Firsthöhe von 11,35 m². Es gäbe zwar in der Nachbarschaft ein Haus mit einer ähnlich großen Grundfläche, das aber nicht so hoch sei wie der geplante Neubau. Das geplante Gebäude sei um rund 1,20 Meter höher, als das höchste Gebäude in der Nachbarschaft. Das bereits bestehende, höchste Gebäude habe aber eine viel geringere Grundfläche.

Neubau muss in die Umgebung passen

Die größeren Dimensionen machten das geplante Gebäude zu einem Unikat, für dass es kein vergleichbares Objekt in der Nachbarschaft gäbe. Neue Häuser hätten sich aber in ihrer Optik dem bestehenden Gebäudebestand anzupassen. Nur so könne die Weiterentwicklung auf noch nicht verplantem Gelände gewährleisten. Hin zu käme, dass der Neubau als Präzedenzfall dienen könne, um weitere großflächige Bebauungen auf Nachbargrundstücke zu beantragen.

 

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