14. Dezember 2022 von Hartmut Fischer
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Schadenersatz bei nicht ausgeführten Schönheitsreparaturen

Schadenersatz bei nicht ausgeführten Schönheitsreparaturen

© nitpicker / shutterstock

14. Dezember 2022 / Hartmut Fischer

Führt ein Mieter vor seinem Auszug nicht die vereinbarten Schönheitsreparaturen aus, kann der Vermieter Schadenersatz verlangen. Dieser kann auch auf Basis eines Kostenvoranschlags erhoben werden. Dies stellte der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 10.05.2022 (Aktenzeichen VIII ZR 277/20) fest.

mieter klagt gegen fiktiven schadenersatz

In dem Verfahren war die Forderung eines Vermieters strittig. Dieser verlangte nach Ende des Mietverhältnisses Schadenersatz, weil die notwendigen Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt wurden. Die Höhe des Schadenersatzes belegte er mit einem Kostenvoranschlag eines Malerbetriebs. Der Mieter weigerte sich jedoch, zu zahlen. Er vertrat die Ansicht, dass er nur durchgeführte Arbeiten bezahlen müsse. Ein fiktiver Schadenersatz auf der Grundlage des Kostenvoranschlags sei nicht zulässig. Der Vermieter verklagte daraufhin seinen ehemaligen Mieter.

in allen instanzen: mieter erfolglos

In den Vorinstanzen – das Amtsgericht Kerpen und das Landgericht Köln – hatte der Mieter keinen Erfolg. Der Mieter ging deshalb in Revision vor den Bundesgerichtshof. Doch auch dort konnte er sich nicht durchsetzen. Das Gericht entschied, dass die Höhe des Schadens anhand eines Kostenvoranschlags bemessen werden kann. Die entsprechenden Arbeiten müssen dafür nicht bereits durchgeführt worden sein.

Die Regelung, dass nach dem Werkvertragsrecht ein Schaden nicht anhand fiktiver Kosten ermittelt werden kann, ist auf andere Vertragsarten nicht anwendbar. Siehe hierzu auch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.02.2018 – Aktenzeichen VII ZR 46/17.

Die Regelung im Mietrecht, wonach ein Anspruch auf Vorschusszahlung für die geplante Selbstvornahme verlangt werden kann, sei auf diesen Fall nicht anwendbar, da sie nur für ein bestehendes Mietverhältnis greife und nicht mehr nach Beendigung des angewandt werden kann.


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