12. August 2022 von Hartmut Fischer
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Teilabnahme bei schlüsselfertigem Bauen: Vorsicht Falle

Teilabnahme bei schlüsselfertigem Bauen: Vorsicht Falle

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12. August 2022 / Hartmut Fischer

Wer einen Bauvertrag für seine Immobilie abschließt, muss auf viele Dinge achten. Schnell wird dann eine Klausel übersehen. Beispielsweise, dass man sogenannte Teilabnahmen vereinbart. Nach Abschluss eines Bauabschnitts  soll der Bauherr die bis dahin erbrachten Leistungen begutachten und formell abnehmen. Die Bauabschnitte werden meist im Bauvertrag genau definiert.

Teilabnahme führt zu Haftungsumwandlung

Kommt es aber in den bereits abgenommenen Bauabschnitten zu Schäden an der Bausubstanz und kann der Verursacher nicht festgestellt werden, trägt der Bauherr das Risiko. Im Klartext: Etwaige Ausbesserungs- und Reparatur-Arbeiten gehen zu seinen Lasten. Wäre noch keine Abnahme erfolgt, hätte diese Kosten der Bauunternehmer zu tragen.

Teilabnahme-Klausel nicht akzeptieren

Solche Klauseln in einem Bauvertrag sollte der Bauherr deshalb nicht akzeptieren. Wurde die Klausel im Vertrag oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt, kann sie auch unwirksam sein und einer juristischen Prüfung in den meisten Fällen nicht standhalten. Im Zweifelsfall sollte man hier einen Experten (Fachanwalt) hinzuziehen.

Folgen der Enbdabnahme

Die Endabnahme eines Gebäudes sollte man in keinem Fall auf die leichte Schulter nehmen. Erst nach einer gewissenhaften Prüfung – eventuell im Beisein eines Sachverständigen –  sollte eine Bauabnahme unterzeichnet werden. Diese Unterschrift hat weitreichende Folgen.

Der Bauherr bestätigt mit der Abnahme, dass der Bauunternehmer die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht hat. Stellt der Bauherr nach der Abnahme Mängel fest, muss er beweisen, dass der Bauunternehmer hierfür verantwortlich ist.


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