1. Februar 2019 von Hartmut Fischer
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Wasser abstellen – Nötigung oder Notwehr?

Wasser abstellen – Nötigung oder Notwehr?

1. Februar 2019 / Hartmut Fischer

Nichts ist für einen Vermieter schlimmer, als Mietnomaden, die keine Regeln einhalten, den Müll grundsätzlich neben die Tonnen werfen und keine Miete zahlen. Wenn diese dann auch noch die Kündigung ignorieren, kann einem schon mal der Kragen platzen. Deshalb drehte ein Vermieter seinen Mietern kurzerhand das Wasser ab. Doch die Mieter zogen nicht aus – und der Vermieter kriegte sogar noch eine Strafe wegen Nötigung.

Der ganze Ärger begann, als der Vermieter am 01.02.2017 einen Mietvertrag mit einer vierköpfigen Familie abgeschlossen hatte. Schon kurz darauf zeigte sich, dass dies ein Fehler war. Die Familie ignorierte die Hausordnung, entsorgten ihren Müll nicht in sondern neben den Mülltonnen und waren wohl der Meinung, dass die Ruhezeiten für sie nicht gelten würden. Durch dieses Verhalten wurde Frieden in der Hausgemeinschaft empfindlich gestört. Doch der Ärger sollte noch weitergehen.

Denn die Familie richtete auch in der Wohnung diverse Schäden an. Dank einer falsch angeschlossenen Spülmaschine kam es zu einem Wasserschaden, die Wohnungstür wurde ebenso beschädigt wie die Gegensprechanlage. Außerdem wurde der Vermieter nicht darüber informiert, dass inzwischen auch noch die Tochter des Familienvaters mit ihrem Kleinkind eingezogen war.

Der Vermieter machte Eigenbedarf für seine Mutter geltend. Nach der ordentlichen Kündigung stellte aber der Vermieter lediglich seine Mietzahlungen ein und teilte dem Vermieter lapidar mit, dass er nicht ausziehen würde. Es folgte dann die fristlose Kündigung.

Wie verzweifelt der Vermieter war, kann man daran erkennen, dass er der Familie sogar anbot, die Umzugskosten zu übernehmen und obendrein eine Prämie von 1.500 Euro zu zahlen, wenn die Familie ausziehen würde. Doch die dachte gar nicht daran. Um die Mieter aus dem Haus zu bekommen, stellte der Vermieter nun an zwei Tagen die Versorgung mit Strom und Wasser ab.

Doch auch das führte nicht zum Ziel. Im Gegenteil: Der Vermieter musste sich vor dem Amtsgericht Crailsheim verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Nötigung vor. Der Anwalt des Vermieters plädierte zwar darauf, dass es sich hier um einen Fall von Notwehr handele – aber letztlich folgte die Richterin der Staatsanwaltschaft, die von Nötigung ausging. Der Vermieter wurde zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro (90 Tagessätze á 50,00 €) verurteilt. Mit dem Urteil wolle sie, so die Richterin, ein Zeichen dafür setzen, dass grundsätzlich der Rechtsweg einzuhalten sei. Versuche von Selbstjustiz werden nicht akzeptiert.

 

 

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