10. Februar 2023 von Hartmut Fischer
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Wenn es dem Mieter stinkt

Wenn es dem Mieter stinkt

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10. Februar 2023 / Hartmut Fischer

Die Nachtruhe kann nicht nur durch Lärm gestört werden. Auch unangenehme Gerüche können einem den Schlaf rauben. Dringt der Kochgeruch aus der darunterliegenden Wohnung in das Schlafzimmer eines Mieters, kann er verlangen, dass der Vermieter Abhilfe schafft. Außerdem kann er eine Mietminderung von 10 % durchsetzen. Zu diesem Ergebnis kam das Amtsgericht Berlin-Mitte in einem Urteil vom 13.10.2022 (Aktenzeichen 122 C 156/21).

kochgerüche im schlafzimmer

Das Gericht musste die Klage des Mieters einer Altbauwohnung verhandeln. Der Mieter monierte, dass unangenehme Kochgerüche in seine Wohnung drangen. Dies sei auch in der Nacht häufig der Fall. Die Gerüche kamen aus der unter seinem Schlafzimmer liegenden Küche eines anderen Mieters.

vermieter muss abhilfe schaffen

Der Mieter konnte sich vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte durchsetzen. Das Gericht sprach ihm ein Recht auf Mietminderung in Höhe von 10 % zu. In der Urteilsbegründung stellte das Gericht klar, dass Küchengerüche grundsätzlich noch keinen Mietmangel darstellten. Es handele sich erst um einen Mangel, wenn sich die Gerüche im erheblichen Maße oder durchgängig auf Dritte auswirke.

küchengerüche nicht immer ein Mietmangel

Im vorliegenden Fall ist die Störung der Nachtruhe durch Gerüche eine besonders intensive Gebrauchsbeeinträchtigung der Mietwohnung. Der Mieter könne hiergegen nichts unternehmen. Auch konnte der Mieter die Belastung nicht voraussehen. Hinzu komme, dass die Gerüche auch während der Ruhezeiten entstehen. Diese genießen jedoch einen besonderen Schutz.

Der Mieter habe deshalb Anspruch auf Mangelbeseitigung (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Vermieter müsse Vorkehrungen treffen, mit denen das Eindringen der Gerüche in das Schlafzimmer des Mieters durch die Geschossdecke vermieden wird.


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