18. Juni 2020 von Hartmut Fischer
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Wer denkt an die Vermieter – ein Kommentar

Wer denkt an die Vermieter – ein Kommentar

18. Juni 2020 / Hartmut Fischer

Die SPD plant den Ende Juni auslaufenden Kündigungsschutz für Mieter zu verlängern. Das befristete Verbot der Wohnungskündigung wurde für jene Mieter eingerichtet, die durch die Pandemie in eine Notlage geraten sind, die eine Mietzahlung nur teilweise ermöglicht oder gar ganz unmöglich macht. Ein Kommentar

„Viele Bürger­innen und Bürger sind wegen der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierig­keiten geraten“, sagte der SPD-Verbraucher­politiker Johannes Fechner am 16. Juni „Wir müssen ihnen Zeit geben, wirtschaftlich wieder auf die Füße zu kommen.“ Deshalb will die SPD nun den Zeitraum verlängern, in dem Mietern, die ihre Miete teilweise oder ganz nicht zahlen können, nicht gekündigt werden darf. Die Verlängerung bis September wird – wie aus politischen Kreisen zu hören ist –im Bundesjustizministerium vorbereitet.

Gleichzeitig sollen auch die Rück­zahlungen, Zins- und Tilgungs­leistungen von Verbraucherdarlehen für weitere drei Monate gestundet werden, wenn der Kreditnehmer durch die Pandemie Einnahme­ausfälle hat, die so groß sind, dass eine Begleichung ihren angemessenen Lebens­unterhalt gefährden würde.

Was aber ist mit all den vielen privaten Vermietern, die glücklich sind, ihr Haus abbezahlt zu haben und die die Mieteinnahmen für ihren Lebensunterhalt eingeplant haben? Die Regierung spannt einen Rettungsschirm nach dem anderen auf – lässt man diese Gruppe im Regen stehen?

Bei dieser Personengruppe handelt es sich in den meisten Fällen um ältere Menschen, die ohne ihre Mieteinnahmen allein von der Rente nur schwer bis gar nicht leben können. Für Studenten, die durch die Pandemie in Not geraten, wird Unterstützung gewährt. Doch die Rentner-Vermieter hat man in der jetzigen Situation augenscheinlich nicht im Blick.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Allen, die Unterstützung erhalten, weil sie durch Corona in Not geraten sind, ist diese Unterstützung gegönnt. Aber wenn man davon spricht, das allen geholfen werden soll, dann dürfen nicht einzelne Gruppen ausgeklammert werden.

Da die Mieten ja nachgezahlt werden müssen, wäre es deshalb gerecht, wenn den Vermietern die Miete staatlicherseits vorfinanziert würde. Dies könnte beispielsweise durch ein vorfinanziertes zinsloses Darlehen abgewickelt werden, dass bei Fälligkeit der Miete zurückbezahlt wird und wofür der Staat eine Bürgschaft von 100 % übernimmt. Ein Konzept, mit dem allen geholfen wäre: Der Mieter behält den Zahlungsaufschub, der Vermieter behält die nötige Sicherheit und die Kosten für den Staat dürften letztlich gegen Null laufen, weil er lediglich eine Zwischenfinanzierung vornehmen muss.

Die jetzige Vorgehensweise – ohne Unterstützung von Vermietern – lässt befürchten, dass man in der Politik immer noch allzu häufig ein „Feindbild Vermieter“ vor Augen hat, in denen „böse Ausbeuter“ aus den armen Mietern den letzten Blutstropfen herauspressen, während sie im Geld schwimmen. Ein Bild, dass selbst der weitaus größte Teil der Mieter nicht nachvollziehen kann. Eine vom Meinungsermittlungsunternehmen Civey Ende 2019 durchgeführte Befragung ergab, dass fast ¾ der Befragten mit ihrem Vermieter sehr oder eher zufrieden waren. Übrigens war der Anteil der sehr zufriedenen Mieter bei den privaten Vermietern am höchsten. Damit das realistisch positive Bild des Vermieters bleibt, sollte man in Berlin deshalb über bessere Hilfe für die Vermieter nachdenken.

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