Gutachten: Wer trägt beim Grundsteuerstreit die Kosten?
Gutachten: Wer trägt beim Grundsteuerstreit die Kosten?
© Arslan Abdulkadir / Vecteezy
An einem Gutachten kommt man bei gerichtlichen Auseinandersetzungen manchmal nicht vorbei. Muss das Gericht in einer Grundsteuersache entscheiden, gehen die Kosten für das Gutachten meist zulasten des Klägers. Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied jedoch in einem Urteil vom 16.10.2025 zugunsten des klagenden Immobilieneigentümers (Aktenzeichen 8 K 626/24).
Hier können Sie das Originalurteil nachlesen!
Gutachten wegen Streit um Grundsteuerwert-Festsetzung
In dem Verfahren wehrte sich ein Grundstückseigentümer gegen eine Grundsteuerwert-Festsetzung. Er beanstandete, dass der Großteil seines Grundstücks laut Bebauungsplan nicht bebaubar ist. Deshalb könne der Bodenrichtwert nicht für das gesamte Gelände zugrunde gelegt werden.
Das Finanzamt lehnte den Einspruch ab und wies darauf hin, dass ein niedrigerer Wert nur durch ein Gutachten nachgewiesen werden kann, was der Kläger nun in Auftrag gab. Der Experte bestätigte die Einschätzung des Grundstücksinhabers. Der Grundstückseigentümer fordert die Erstattung der Kosten für das Gutachten (1.514,28 €) vom im Prozess unterlegenen Finanzamt.
Kosten für Gutachten muss Finanzamt tragen
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass das Finanzamt die Kosten des Verfahrens – und damit auch die Gutachterkosten – tragen muss. Zwar hätte der Eigentümer das Gutachten bereits früher vorlegen können, jedoch zeigte das Gutachten, dass das Grundstück tatsächlich erheblich weniger wert war als vom Finanzamt angenommen. Der festgesetzte Grundsteuerwert von 601.900 € stand einem tatsächlichen Wert von nur 355.000 € gegenüber.
Gutachten-Kosten vom Kläger? Gericht hält das für unfair
Das Gericht hielt es für unfair, dem Eigentümer die Kosten aufzuerlegen. Dadurch könnten Grundstückseigentümer abgeschreckt werden, sich gegen fehlerhafte oder überhöhte Bewertungen zu wehren. Das Gericht betonte, dass Bürger einen wirksamen Rechtsschutz haben müssen.
Besonders wichtig war, die im Gutachten festgestellte Überbewertung, die auf einer eingeschränkten Bebaubarkeit des Grundstücks beruhte. Auf diesen Umstand hatte der Eigentümer bereits im Verwaltungsverfahren hingewiesen. Außerdem wären die jährlichen Grundsteuerzahlungen durch die Korrektur um mehr als 600 € gesunken, sodass sich über mehrere Jahre eine erhebliche Entlastung ergibt.
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