20. Oktober 2023 von Hartmut Fischer
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Ordentliche Kündigung: Bei Drohungen und Randale des Sohnes zulässig

Ordentliche Kündigung: Bei Drohungen und Randale des Sohnes zulässig

© loucaski / vecteezy

20. Oktober 2023 / Hartmut Fischer

Bedroht der Sohn eines Mieters die Mitmieter und randaliert in der Wohnung, ist dies ein Grund zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses. Dass der Sohn drogenabhängig und psychisch krank ist, spielt dabei keine Rolle. Zu diesem Ergebnis kam das Landgericht Saarbrücken in einem Beschluss vom 15.05.2023 (Aktenzeichen 10 S 3/23).

Ordentliche Kün digung wegen randalierenden Sohn

In dem Verfahren ging es um die ordentliche Kündigung eines Vermieters. Er kündigte dem Mieter, weil dessen Sohn, der mit dem Mieter zusammen in der Wohnung lebte, über lange Zeit, oft sogar über Wochen täglich laut schrie, Gegenstände in der Mietwohnung umherschleuderte und anderen Mieter androhte, er würde sie „abstechen“. Da sich an dem Verhalten trotz mehrerer Abmahnungen nichts änderte, sprach der Vermieter die Kündigung aus.

Keine ordentliche Kündigung wegen psychsicher  Krankheit?

Der Mieter weigerte sich jedoch, die Kündigung zu akzeptieren. Er machte geltend, dass sein Sohn psychisch krank und drogenabhängig sei. Da es zu keiner Einigung kam, klagte der Vermieter auf die Herausgabe der Wohnung vor dem Amtsgericht Homburg.

Dort wurde die Klage jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass sich die Kündigungsgründe ausschließlich auf den Sohn und nicht auf den Mieter selbst bezögen. Der Vermieter akzeptierte das Urteil nicht und ging in Berufung vor das Landgericht (LG) Saarbrücken.

Landgericht: Ordentliche kÜndigung  beendet Mietverhältnis

Hier gab man ihm recht. Mit der ordentlichen Kündigung sei das Mietverhältnis entsprechen § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ordnungsgemäß beendet worden. Der Vermieter habe deshalb den Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Der Mieter müsse grundsätzlich für alle Personen einstehen, die nicht nur vorübergehend in seiner Mietwohnung lebten. Das gelte auch und im Besonderen für Angehörige.

Ordentliche Kündigung wegen störung des Hausfriedens

Da der Mieter das Verhalten seines Sohnes über einen längeren Zeitraum zuließ, sei der Hausfrieden im erheblichen Maß gestört worden. Das stelle eine erhebliche Verletzung der vertraglichen Pflichten des Mieters dar. Der Mieter hätte seinen Sohn aus der Wohnung verweisen müssen. Dass der Sohn psychisch krank und drogenabhängig sei, spiele in diesem Zusammenhang keine Rolle.


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