Rauchen: Streit um den Glimmstängel
Rauchen: Streit um den Glimmstängel
© Thanayu Jongwattanasilkul / Vecteezy
Dass das Rauchen ungesund ist, dürfte allgemein bekannt sein. Dass es aber schwer ist, aufzuhören, ist auch ein offenes Geheimnis. Kein Wunder also, dass der „Glimmstängel“ – nicht nur auf dem Balkon – immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Mietparteien führt.
Jeder hat seine Rechte
Wenn auch Nichtraucher im öffentlichen Raum immer stärker geschützt werden, so hat der Raucher doch einige Rechte in den von ihm gemieteten „eigenen vier Wänden“. Ein striktes Rauchverbot kann in der Wohnung des Rauchers nicht durchgesetzt werden. Allerdings darf das „Paffen“ keine Ausmaße annehmen, die andere Hausbewohner unzumutbar belästigen. Das nachzuweisen, ist allerdings nicht einfach.
Wenn gelegentlich ein leichter Tabakgeruch in die eigene Wohnung eindringt, reicht das fast nie aus, um einzugreifen oder ein Eingreifen des Vermieters zu fordern. Regelmäßiger, intensiver Qualm des Nachbarn in der eigenen Wohnung muss aber nicht hingenommen werden.
BGH setzt Grenzen
Bereits in einem Urteil vom 16.07.20015 legte der Bundesgerichtshof Grenzen für das Rauchen auf dem Balkon fest (Aktenzeichen V ZR 110/14). In dem Urteil stellte das Gericht zunächst grundsätzlich fest, dass das Rauchen auf dem Balkon nicht vollständig untersagt werden kann. Die verstößt gegen das Recht auf freie Lebensführung.
Die Richter stellten aber auch klar, dass die Raucher Rücksicht auf ihre Mitmenschen nehmen müssen. Denn auch Nichtraucher sind rechtlich geschützt (Gesundheit und Besitzschutz).
Allerdings muss die Belästigung durch den Raucher erheblich sein und nachgewiesen werden, bevor es zu Konsequenzen kommen kann. Eine andauernde, erhebliche Belästigung kann dann zur ordentlichen oder sogar fristlosen Kündigung berechtigen. Allerdings setzt dies normalerweise eine Abmahnung voraus.
Das Gericht schlägt unter anderem eine zeitliche Regelung vor. Man einigt sich auf „Raucherzeiten“. Dies muss aber individuell ausgehandelt werden. Jede Situation ist individuell und muss entsprechend geprüft werden.
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