13. September 2020 von Hartmut Fischer
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Solarstrom aus der Steckdose

Solarstrom aus der Steckdose

13. September 2020 / Hartmut Fischer

Energie sparen ist ein Thema, das in der gesamten Bevölkerung heiß diskutiert wird. In diesem Zusammenhang kommen auch Mini-Solaranlagen immer mehr ins Gespräch. Diese „Stecker-Solargeräte“ können beispielsweise auf dem Balkon aufgestellt werden und die klassische Stromversorgung ergänzen.


Was ist ein Stecker-Solargerät? 
Untrerschied zur Photovoltaik-Anlage
Voraussetzungen und Kosten für eine Stecker-Solaranlage
Wie sicher sind Stecker-Solargeräte
Anmeldepflichten
Muss der Mieter den Vermieter informieren
Haftung des Mieters

Was ist ein Stecker-Solargerät?

Stecker-Solargeräte werden auch als Mini- oder Plug & Play-Solaranlagen oder Balkonmodule angeboten. Ihr Vorteil: sie sind so klein, dass sie an der Balkonbrüstung angebracht werden können. Dabei erzeugt ein Solarmodul aus Sonnenlicht Strom, der von einem Wechselrichter in „Haushaltsstrom“ umgewandelt wird, der mit einem Stromkreis verbunden wird. Normalerweise reicht hierfür der Anschluss der Anlage an einer Steckdose des Haushalts. Zunächst wird dann der selbst erzeuge Strom verbraucht. Reicht diese nicht aus, wird „normaler“ Strom zugeführt. Wichtig: Alle Stromkreise, die mit dem eigenen Strom versorgt werden müssen über einen gemeinsamen Zähler abgerechnet werden.

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Unterschied zur Photovoltaikanlage?

Die Stecker-Solargeräte sind nicht vergleichbar mit einer Photovoltaikanlage. Hier sind die wesentlichen Unterschiede zusammengefasst:

Stecker-Solargerät Photovoltaikanlange
Installation kann selbst vorgenommen werden Fachfirma für Installation notwendig
Anlagen sind mobil Anlagen sind fest montiert
Anmeldung kann selbst vorgenommen werden Anmeldung durch die montierende Fachfirma
Leistung maximal 600 Watt Leistung 3 bis 20 Kilowatt

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Voraussetzungen und Kosten für eine Stecker-Solaranlage

Zunächst muss man einen Platz haben, an dem die Anlage montiert werden kann. Geeignet sind Balkone, Terrassen oder Dachflächen. Natürlich ist es auch möglich, das Gerät im Garten auszustellen.

Wenn man die Komponenten der Anlage einzeln kauft, belaufen sich die Kosten für eine Anlage mit einer Leistung von 300 Watt auf

Solarpanel (300 Watt) 140,00 €
Wechselrichter 260,00 €
Befestigungssystem 150,00 e
Stecker und Steckdose (soweit nicht vorhanden) 60,00 €
Gesamt 510,00 €

Die Montage kann mit einigem Geschick selbst durchgeführt werden. Will man das Modul montieren lassen, kommen noch 200 bis 300 Euro an Kosten hinzu. Da die „Strom-Ausbeute“ relativ niedrig ist, amortisiert sich eine 300-Watt-Anlage bei Selbstmontage in etwas mehr als sechs Jahren. Derzeit stehen deshalb bei der Anschaffung die ökologischen und nicht die ökonomischen Vorteile im Vordergrund.

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Wie sicher sind Stecker-Solargeräte

Das Wechselrichter-System, dass den Stecker-Solargeräten zugrunde liegt ist nicht neu. Es gibt es schon seit rund dreißig Jahre und ist entsprechend ausgereift. Erstaunlicherweise gibt es noch keine verbindliche Norm für die Stecker-Solargeräte. Man sollte aber beim Kauf das Zeichen der Gesellschaft für Sonnenenergie achten. Lesen Sie auch die Hinweise zum Anschluss und Betrieb der Anlagen, die die Hersteller machen.

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Anmeldepflichten

Obwohl die Anlagen nach der Niederspannungsrichtlinie der EU als „nicht regelungsbedürftig“ gelten, müssen sie bei den deutschen Netzbetreibern angemeldet werden (Anwendungsregel VDE-AR-N 4105). Hierfür4 steht ein vereinfachtes Formular zur Verfügung, dass man selbst ausfüllen kann. Ein Elektriker muss nicht hinzugezogen werden. Die Netzbetreiber stellen das entsprechende Formular auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder senden es auf Anforderung zu.

Außerdem bietet die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) dafür einen verbraucherfreundlichen Musterbrief zur Verfügung. https://www.pvplug.de/wp-content/uploads/2019/04/DGS_Anmeldeformular_Steckdosen-Solarmodul.pdf. Außerdem findet man weitere Informationen auf den Internetseiten der Hersteller.

Außerdem muss bei der Bundesnetzagentur eine Anmeldung im Marktstammdatenregister erfolgen (https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/).

Wichtig: Auch wenn Sie bereits über eine Photovoltaikanlage verfügen, muss die Ergänzung durch eine Stecker-Anlage angemeldet werden.

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Muss der Mieter den Vermieter informieren

Grundsätzlich gilt hier, was der Mietvertrag beziehungsweise eine zum Mietvertrag gehörende Hausordnung vorschreibt. Ist hier nichts geregelt, benötigt der Mieter nach Meinung der Experten zwar keine Zustimmung, muss den Vermieter aber über die Anbringung informieren. Allerdings ist eine Zustimmung des Vermieters erforderlich, wenn die Anbringung optische Auswirkung auf die Gebäudefassade hat (z. B. Anbringung der Module außen an der Balkonbrüstung). Auch bei einer höheren Gefährdungslage (z. B. Möglichkeit des Absturzes der Module) ist die Einwilligung des Vermieters notwendig.

Der Mieter ist für die fachgerechte Installation verantwortlich. Er kann diese zwar selbst durchführen, haftet aber für alle aus einer nicht fachgerechten Installation. Der Vermieter kann dann auch den Rückbau der Anlage fordern. Im Übrigen hat der Mieter auch hier die Mietsache pfleglich zu behandeln und alles zu unterlassen, was zu einem Schaden an der Mietsache führen kann.

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Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für die von ihm betriebene Anlage. Unter gewissen Umständen kann es eventuell zu Netzüberlastungen oder Leitungsbränden kommen. Auch können Personen- und Sachschäden durch das Abstürzen von Balkon-Modulen nie ganz ausgeschlossen werden. Deshalb sollte der Mieter aufgefordert werden, hierfür eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dann sind bei der Aufstellung bzw. Montage und Betrieb der Module die Vorgaben der Versicherung zu berücksichtigen.

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