17. September 2023 von Hartmut Fischer
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Balkonkraftwerke: Bald mehr Rechte für den Mieter?

Balkonkraftwerke: Bald mehr Rechte für den Mieter?

© Mariana Serdynska / Shutterstok

17. September 2023 / Hartmut Fischer

Werden in Zukunft immer mehr Mieter zu Kraftwerk-Eigentümer? Die sogenannten „Balkonkraftwerke“ werden auf jeden Fall zu günstigen Konditionen angeboten – und die Bundesregierung möchte die Anschaffung für Mieter erleichtern. Hierzu hat sie einen Gesetzentwurf beschlossen, der jetzt seinen parlamentarischen Weg gehen muss.

balkonkraftwerke bald privilegiert?

Nach dem Entwurf wird die „Stromerzeugung durch Steckersolargeräte“ auch als „privilegierte Maßnahme“ ein gestuft. Die Balkonkraftwerke werden im Beamtendeutsch als Steckersolaranglagen bezeichnet. Privilegierte Balkonkraftwerke muss der Vermietern oder die Wohnungseigentümergemeinschaft genehmigen. Nur im Ausnahmefall ist es möglich, den Einbau zu blockieren. In den meisten Fällen muss das Balkopnkraftwerk genehmigt werden. Derzeit werden Umbauten für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation als privilegierte Maßnahmen eingestuft (§ 20 WEG).

Installation des Balkonkraftwerkes: Mitspracherecht des Vermieters

Nach dem Gesetzentwurf kann der Mieter vom Vermieter die grundsätzliche Erlaubnis für ein Balkonkraftwerk verlangen. Der Vermieter hat aber ein Mitspracherecht, wenn es um die Umsetzung der Erlaubnis geht.

Förderung der privaten stromerzeugung

Der Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt, mit dem die Bundesregierung den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Privathaushalten steigern will. Hierzu wurde auch im August ein Gesetzentwurf beschlossen. Nach Inkrafttreten wird dann der Verwaltungsaufwand zur Installation eines Balkonkraqftwerkes minimiert.

Verwaltungsvereinfachung

Nach diesem Entwurf muss der Mieter den Netzbetreiber nicht mehr über den Anschluss eines Balkonkraftwerkes  informieren und die Anzahl der erforderlichen Daten für das Marktstammdatenregister sollen verringert werden. Im Marktstammdatenregister werden alle Anlagen zur Gas- und Stromerzeugung registriert.


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