22. Juni 2023 von Hartmut Fischer
Teilen

WEG: Balkon-Solaranlage in der Eigentumswohnung

WEG: Balkon-Solaranlage in der Eigentumswohnung

© Mariana Serdynska / Shutterstock

22. Juni 2023 / Hartmut Fischer

Wenn es um Energiesparen geht, wird immer häufiger über Balkon-Solaranlagen gesprochen. Die Photovoltaikanlage auf dem Balkon bewegen sich in einem erschwinglichen Preisbereich, bei dem sich auch der Verzicht auf die Mehrwertsteuer positiv bemerkbar macht. Wer in seiner Eigentumswohnung eine Anlage montieren will, muss allerdings einige Regeln beachten.

Ohne Genehmigung geht es nicht

Ein Wohnungseigentümer kann nicht einfach loslegen. Das äußere Erscheinungsbild gehört zum Gemeinschaftseigentum. Der Anschluss einer Balkon-Solaranlage gehört grundsätzlich zu einer baulichen Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes, da die Balkonbrüstung Teil der Fassade ist. Eine Genehmigung der Balkon-Solaranlage kann bei der Wohnungseigentümergemeinschaft beantragt werden (§ 20 Abs. 1 des Wohnungseigentumsgesetzes – WEG). Dies gilt auch für den Fall, dass das „Steckdosen-Solarkraftwerk“ ohne Eingriff in die Bausubstanz aufgebaut wird. Es reicht aus, dass die Montage zu einer optischen Veränderung der Fassade führt.

Bundegerichtshof: Ex besteht Beschlusszwang

In einem Urteil vom 17.03.2023 stellt der Bundesgerichtshof ausdrücklich fest, dass ohne eine entsprechende Zustimmung der Eigentümergemeinschaft auch ein Rückbau verlangt werden kann (siehe hierzu unseren Beitrag „WEG: Beschlusszwang für den Swimmingpool“).

Balkonstromanlage (noch) nicht privilegiert

§ 20 WEG nennt eine Reihe von Maßnahmen, bei denen der Wohnungseigentümer eine Zustimmung verlangen kann. Die Balkon-Solaranlagen gehören allerdings (noch) nicht dazu. Hier wird aber eine zeitnahe Gesetzesänderung erwartet. Nach dieser Novellierung kann die Gemeinschaft die Installation nicht mehr einfach verbieten. Sie kann aber beispielsweise vorschreiben, wie groß die Anlage sein darf oder Vorgaben für die Form der Solarmodule machen.

Vor der Anschaffung voraussetzung klären

Bevor Sie eine Balkon-Solaranlage anschaffen, klären Sie zunächst die Voraussetzungen. Was steht in der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung und der Hausordnung? In jedem Fall holen Sie sich die Genehmigung der Wohneigentümerversammlung ein. Häufig ergibt sich bei der Versammlung auch, dass andere Wohneigentümer die Idee aufgreifen und man die Anlagen gemeinsam bestellt. So kann man vielleicht auch noch bessere Konditionen erzielen.


das könnte sie auch interessieren:

Solaranlage: Grenzen der Informationspflicht
Wenn die Solaranlage den Nachbarn blendet
Photovoltaik – Pflicht oder nicht?


 

immo:News abonnieren
Nutzen Sie unseren Informations-Service und erhalten Sie kostenlose Produktinformationen aus erster Hand, exklusive Aktionsangebote, Tipps, Tricks und aktuelle Urteile rund um das Thema Vermietung.