26. Oktober 2021 von Hartmut Fischer
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Herbstlaub: Wer muss es entfernen?

Herbstlaub: Wer muss es entfernen?

© Irene Jung / Shutterstock

26. Oktober 2021 / Hartmut Fischer

Im Herbst sind die Gehwege oft voller Laub. Nun könnte man meinen, dass das Sache der Gemeinde sei. Schließlich gehört ihr ja der Bürgersteig. Doch die Kommunen stehlen sich hier aus der Verantwortung. Per Satzung wird das Laubentfernen – wie auch das Schneeräumen – auf die Anlieger übertragen. Dabei geht die Verantwortung nicht auf den Mieter über, sondern ist laut Satzung Sache des Hauseigentümers.

Der Hauseigentümer kann im Mietvertrag oder in der Hausordnung – wenn sie Bestandteil des Mietvertrages ist – auf die Mieter die Räumarbeiten übertragen. Er kann auch ein Unternehmen damit beauftragen und die Kosten über die Nebenkostenabrechnung geltend machen.

In welchen Zeiträumen muss gesäubert werden

Die Bürgersteige müssen aber nicht rund um die Uhr laubfrei gehalten werden. Wann die Gehwege sauber sein müssen, bestimmt meist die kommunale Satzung. Meist gilt eine Räumpflicht an Sonn- und Feiertagen von 09:00 bis 20:00 Uhr und an allen übrigen Tagen v on 07:00 bis 20:00 Uhr.

Wie viel Laub muss entfernt werden?

Dass der Fußgängerweg komplett Laubfrei gefegt wird, ist so gut wie unmöglich. Das ist auch nicht notwendig. Der Gehsteig muss so hergerichtet werden, dass keine vermeidbare Gefahr für Fußgänger von ihm ausgeht. Die Gerichte haben hier auch schon entschieden, dass man von den Fußgängern verlangen kann, dass sie beim Begehen der Wege ein Mindestmaß an Vorsicht walten lassen.

Eine geschlossene „Laubdecke“ ist allerdings immer ein Zustand, der zu Lasten des Anliegers geht. Auch wenn es beispielsweise gefroren oder geregnet hat, müssen die glatten Blätter – unter Umständen mehrmals am Tag – entfernt werden.

Wohin mit dem Laub?

Je nachdem, wie viele Bäume am Straßenrand stehen, kommen ganz schöne Mengen an Laub zusammen. Eine Entsorgung über die Biotonne reicht dann meist nicht aus. Das „Verschieben“ des Laubs in die Gösse kann als Ordnungswidrigkeit bestraft werden, stellt also auch keine Lösung dar.

Informieren Sie sich bei Ihrer Kommunalverwaltung. Häufig kann das Laub kostenlos an Sammelstellen abgeliefert werden. Oder man kann günstige Säcke erwerben, in denen meist 50 bis 100 Liter Lauf passen und die von der Müllabfuhr abgeholt werden.

Alternativen zum  Laub  kehren

Laub lässt sich meist leicht mit einem Besen oder Rechen vom Gehweg entfernen. Immer beliebter werden aber auch Laubbläser und -sauger. Aber Vorsicht: Die Lärmschutzverordnung erlaubt den Einsatz der lauten Geräte nur an Werktagen zwischen 9:00 und 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr. Leise Geräte, die das Umweltzeichen tragen, dürfen durchgehend von 7:00 bis 20 :00 Uhr eingesetzt werden.


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