17. Juli 2022 von Hartmut Fischer
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Untervermietung einer Einzimmerwohnung?

Untervermietung einer Einzimmerwohnung?

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17. Juli 2022 / Hartmut Fischer

Ein Mieter kann die Zustimmung zur Untervermietung nach § 553 Abs. 1 BGB verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat. Das gilt auch für eine Einzimmerwohnung. Es muss jedoch erkennbar sein, dass er die Wohnung nicht komplett aufgibt. Das kann schon dadurch dokumentiert werden, dass persönliche Gegenstände des Mieters in der Wohnung bleiben. Das entschied das Landgericht Berlin in einem Urteil vom 07.04.2022 (Aktenzeichen 67 S 7/22).

untervermieter muss beruflich ins ausland

Ausgelöst wurde das Verfahren von einem Mieter, der seine Einzimmerwohnung untervermieten wollte. Er konnte die Wohnung selbst nicht nutzen, da er sich beruflich bedingt für längere Zeit im Ausland aufhielt. Die persönlichen Gegenstände des Mieters sollten zum größten Teil in der Wohnung verbleiben. Der Mieter wollte auch während der Abwesenheit seinen Wohnungsschlüssel behalten.

vermieter lehnt untervermietung ab

Der Vermieter wollte der Untervermietung jedoch nicht zustimmen. Darum klagte der Mieter auf Zustimmung vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte. Dort wurde die Klage abgewiesen, weshalb der Mieter Berufung vor dem Landgericht Berlin einlegte.

landgericht: Mieter kann zustimmung verlangen

Dort hatte er Erfolg. Das Landgericht entschied, dass der Mieter die Zustimmung auf Untervermietung aufgrund von § 553 Abs. 1 BGB verlangen könne.

§ 553 Abs. 1 BGB: „Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen …“

mieter hat wohnung nicht aufgegeben

Es spiele keine Rolle, dass es sich hier um eine Einzimmerwohnung handele. Durch den Auslandsaufenthalt habe der Mieter ein berechtigtes Interesse, die Wohnung unterzuvermieten. Der Mieter behält auch den Besitz an der Wohnung (die Juristen sprechen hier vom „Gewahrsam“, den der Mieter nicht aufgibt). Das werde dadurch belegt, dass er einen Teil der Wohnung zur Lagerung seiner persönlichen Habe nutze und den Wohnungsschlüssel weiter in seinem Besitz behält.


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