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So holst du das Maximum aus deiner Steuererklärung raus

Möchtest du weniger Steuern zahlen und eine höhere Rückerstattung erhalten? Wir helfen dir dabei: Mit unseren Top 10 Tipps holst du einfach mehr aus deiner Steuererklärung!

Kurz & knapp

  • Mit geschickt geplanten Ausgaben bekommst du mehr Geld vom Finanzamt zurück
  • Gib die Steuererklärung für mehrere Jahre ab, um dir mehrere Erstattungen zu sichern
  • Mit WISO Steuer kannst du viele Daten automatisch eintragen lassen

10 Steuertipps für noch mehr Rückerstattung

Tipp 1: Große Neuanschaffungen für deinen Job vorziehen

Bürotisch, ein neuer Laptop, Fachbücher – berufliche Ausgaben können als Werbungskosten deine Steuerlast senken. Das Finanzamt zieht automatisch 1.230 Euro als Pauschbetrag ab. Übersteigen deine Ausgaben diesen Betrag, winkt eine höhere Rückerstattung.

Liegst du knapp unter diesem Betrag? Dann kann jeder zusätzliche Euro einen Unterschied machen. Plane daher größere berufliche Käufe noch für dieses Jahr. So bündelst du deine Ausgaben, um den Pauschbetrag zu übertreffen – das erhöht deine Steuererstattung!

Tipp 2: Bus- und Bahntickets sammeln

Viele Pendler nutzen für ihren Weg zur Arbeit die öffentlichen Verkehrsmittel. Das Gute: Fahrkarten für Bus oder Bahn lassen sich von der Steuer absetzen.

Für Fahrtkosten gibt es außerdem noch die Pendlerpauschale mit 0,30 Euro je Kilometer. Du hast also die Wahl: Übersteigt die Pendlerpauschale die Kosten deines Monatsabos, kannst du diese als Werbungskosten abziehen. WISO Steuer führt automatisch einen Vergleich durch und sichert dir die besten Steuervorteile.

Tipp 3: Kosten für deine Gesundheit bündeln

Viele wissen, dass man mit Ausgaben für die Gesundheit (Krankheitskosten) Steuern sparen kann. Weil medizinische Behandlungen und Medikamente oft teuer sind, verteilen manche diese Kosten über mehrere Jahre. Doch es ist oft besser, so viele Ausgaben wie möglich in einem Jahr zu sammeln. Das kann deine Steuerrückzahlung erhöhen.

Wenn du dieses Jahr schon viel für Gesundheit ausgegeben hast, versuche, weitere größere Ausgaben noch dieses Jahr zu machen. Dies könnte beispielsweise den Kauf einer Brille oder die Bezahlung eines Zahnimplantats sein. Dadurch kannst du weniger Steuern zahlen und bekommst mehr Geld zurück.

Wenn du dieses Jahr kaum Ausgaben für deine Gesundheit hattest, könnte es sinnvoll sein, geplante größere Ausgaben doch lieber ins nächste Jahr zu verschieben – so sicherst du dir die höchstmögliche Erstattung dann mit der nächsten Steuererklärung.

Tipp 4: Handwerker & Co. engagieren

Wusstest du, dass die Lohnkosten für Handwerker, Reinigungskräfte, Gärtner und Co. dir einen Steuerbonus bringen? Du kannst 20 Prozent dieser Ausgaben direkt von deiner Steuer abziehen. Allerdings nur, wenn die Dienstleistungen bei dir zu Hause erbracht und die Rechnungen per Überweisung bezahlt wurden.

Wer ein Zimmer umfunktioniert und damit ein Arbeitszimmer geschaffen hat, kann die Renovierungskosten ebenfalls bei der Steuer ansetzen. Mit Handwerkerleistungen ist ein jährlicher Steuervorteil von bis zu 1.200 Euro möglich.

Spartipps für Mieter: Auch als Mieter kannst du profitieren, indem du die Kosten für Handwerkerleistungen, die Reinigung von Gemeinschaftsflächen oder den Winterdienst, die in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt sind, absetzt.

Tipp 5: Spenden abgeben

Das Spenden bringt nicht nur sozialen Nutzen, sondern auch finanzielle Vorteile: Du kannst bis zu 20 Prozent deiner gesamten Einkünfte als Spenden absetzen. Gib dazu deine Zahlungen an gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen sollten als Sonderausgaben in der Steuererklärung ein.

Für Spenden bis 300 Euro ist die Sache besonders einfach: Du benötigst dafür keine spezielle Spendenbescheinigung – ein einfacher Kontoauszug, der Empfänger, Datum und Betrag enthält, genügt als Nachweis.

Tipp 6: Verlustbescheinigung beantragen

Kapitalanleger aufgepasst: Nicht immer werden mit dem investierten Geld nur Gewinne erzielt. Hast du mit deinen Kapitalanlagen Verlust gemacht? Dann ist noch nicht alles verloren, denn die Verluste aus Kapitalvermögen kannst du mit deinen Gewinnen aus Zinsen, Aktien und Co. verrechnen und so Steuern sparen.

Hast du mehrere Depots bei einer Bank, läuft die Verrechnung bankintern. Wenn du jedoch Verluste aus Depots bei unterschiedlichen Banken hast, benötigst du eine Verlustbescheinigung von deiner Bank. Bis zum 15.12. eines Jahres hast du Zeit, sie bei deiner Bank zu beantragen.

Mit dieser Bescheinigung kannst du Verluste bei einer Bank mit den Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen und sich so einen Teil deiner Steuern zurückholen. Die Verrechnung erfolgt dann über deine jährliche Steuererklärung.

Tipp 7: Absetzbare Ausgaben ins laufende Jahr vorziehen

Stehst du kurz vor dem Ruhestand oder planst eine Auszeit wegen Familienzuwachs? Es gibt viele Gründe, die zu einem geringeren Einkommen im nächsten Jahr führen können. Wenn du bereits weißt, dass dein Einkommen im nächsten Jahr sinken wird, solltest du diesen wichtigen Steuertipp beachten:

Steuererleichterungen sind umso wirksamer, je höher das Einkommen ist. Wenn also Ausgaben für das nächste Jahr geplant sind, ziehe sie nach Möglichkeit ins aktuelle Jahr vor. So kannst du von höheren Steuererleichterungen profitieren. Überlege dir, ob du folgende Ausgaben vorziehen kannst:

  • Ausgaben für deinen Job (zum Beispiel Computer, Schreibtisch oder Fachliteratur)
  • Krankheitskosten wie Zahnersatz, Brillen oder Hörgeräte
  • Beiträge zur Krankenversicherung

Tipp 8: Abfindung richtig kalkulieren

Eine Kündigung ist immer eine Herausforderung, auch wenn man eine Abfindung erhält. Immerhin kann man mit ein paar  Tricks die Steuer reduzieren, die du für die Abfindungssumme zahlen müsstest.

Abfindungen werden grundsätzlich wie normaler Arbeitslohn versteuert und unterliegen deinem persönlichen Steuersatz. Du kannst aber auch eine begünstigte Besteuerung beantragen — durch die Fünftelregelung. Und zwar dann, wenn du die komplette Summe auf einen Schlag erhältst und es so in einem Jahr zu einer sogenannten Zusammenballung von Einkünften kommt. Du hast durch die Abfindung also mehr Einkommen, als du normalerweise hättest.

Manchmal werden Abfindungen aber auch in 2 Raten angeboten. Je nachdem, wie sich die Gesamtsumme auf die Raten verteilt, kann dadurch der Steuervorteil verloren gehen. Hier ist also Vorsicht geboten! Wenn dir die Summe in 2 Raten ausgezahlt wird, sollte eine Rate maximal 10 Prozent der gesamten Abfindungssumme betragen. So kannst du trotzdem von der begünstigten Besteuerung profitieren.

Tpp 9: Riester Vertrag noch in diesem Jahr abschließen

Hast du einen Riester-Vertrag? Denk daran, dass die staatlichen Zulagen extra beantragt werden müssen. Überprüfe also, ob du diese Zulagen bereits beantragt hast. Auch Änderungen deines Gehalts oder deiner persönlichen Verhältnisse können relevant sein und müssen angegeben werden.

Du hast es bisher noch nicht geschafft, den Riester-Vertrag abzuschließen? Dann könnte der folgende Tipp für dich besonders hilfreich sein:

Es lohnt sich, den Abschluss eines Riester-Vertrages nicht zu lange aufzuschieben. Wenn du noch in diesem Jahr aktiv wirst, kannst du dir die Zulagen für das ganze Jahr sichern. Die Grundzulage beträgt 175 Euro, für jedes Kind gibt es 185 Euro, für nach 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Für Berufseinsteiger gibt es zusätzlich einen einmaligen Bonus von 200 Euro.

Außerdem gibt es eine steuerliche Förderung: Übersteigt die steuerliche Förderung die Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz. Gefördert werden Beiträge bis zu 2.100 Euro im Jahr. Die Zulagen musst du nur einmal mit einem Dauerzulagenantrag beantragen.

Tipp 10: Alte Steuerjahre abgeben

Warum nur eine Steuererklärung abgeben? Bist du nicht verpflichtet, deine Steuererklärung jährlich abzugeben, kannst du alte Steuerjahre nachträglich einreichen. Der Vorteil ist, dass du so Rückzahlungen für mehrere Jahre auf einen Schlag bekommst.

Mit WISO Steuer sparst du wertvolle Zeit, wenn du mehrere Erklärungen abgeben möchtest. Du beginnst mit dem ältesten Jahr und abreitest dich dann vor. So kannst du die automatische Vorjahresdaten-Übernahme nutzen und musst vieles nicht noch einmal eingeben. Zusätzlich sparst du Zeit, indem du deine Daten automatisch abrufen lässt – zum Beispiel aus deiner Lohnsteuerbescheinigung. Diese fügt WISO Steuer direkt an die richtigen Stellen in deiner Steuererklärung ein. So wird ein Großteil der Arbeit in ein paar Minuten einfach erledigt. Dann nur noch mit einem Klick ans Finanzamt senden und schon darfst du dich auf deine Rückerstattung freuen.

Video: Warum sich die Steuererklärung oft lohnt

Ein Steuertipp von uns: Gib deine Steuererklärung ab! Wir erklären dir in diesem Video, wann du die Abgabe freiwillig machen kannst und warum sich das für dich lohnt.

Steuertipps für Familien

Für Familien lohnt sich die Steuererklärung oft besonders, da hier meist hohe Rückerstattungen winken. Bei WISO Steuer siehst du jederzeit wie viel ihr zurück bekommt – und das auf den Cent genau!

Familien sparen Steuern mit

  • Kitagebühren: Bis zu 4.000 Euro der Kosten für Kinderbetreuung wie Kindergarten, Krippe oder Tagesmutter könnt ihr in der Steuererklärung angeben. steuerlich abgesetzt werden.
  • Babysitter & Au-pair: Ausgaben für Babysitter oder Au-pairs zählen ebenfalls zu den absetzbaren Kinderbetreuungskosten.
  • Oma & Opa: Eure Großeltern können über das Haushaltsscheckverfahren als Minijobber beschäftigt werden, wobei Steuern pauschal abgeführt werden. Die Großeltern sind dann in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Die Kosten könnt ihr dann bei den Kinderbetreuungskosten angeben.
  • Haushaltshilfe: Ihr habt Unterstützung durch eine Haushalthilfe? Als haushaltsnahe Dienstleistungen könnt ihr hier 20 Prozent beziehungsweise maximal 4.000 Euro pro Jahr sparen.
  • Nachhilfe: Nachhilfekosten sind normalerweise nicht absetzbar, es sei denn, ihr habt beruflich veranlassten Umzug hinter auch. In diesem Fall kann die Nachhilfe als Werbungskosten abgesetzt werden.
  • Schulgeld: Für Schulgeld an einer Privatschule kannst du 30 Prozent und maximal 5.000 Euro der Kosten pro Kind absetzen – mit Abzug von Betreuung, Verpflegung und Unterkunft.
  • Ausbildungskosten: Für Kinder, die in Ausbildung oder Studium sind und nicht mehr zuhause wohnen, kann der Ausbildungsfreibetrag genutzt werden. Hier erhältst du Geld, und das zusätzlich zum Kindergeld beziehungsweise Kinderfreibetrag.
  • Versicherungen: Über die Vorsorgeaufwendungen könnt ihr euch als Familie einiges an Geld zurückholen. So könnt ihr zum Beispiel Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung, Rürup- oder Riester-Verträge, Pflegeversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen als Sonderausgaben absetzen.

Steuertipps für Studenten & Azubis

Auch in der Ausbildung oder dem Studium lassen sich einige Steuern vom Finanzamt zurückholen. Wenn du genau wissen willst, was du alles absetzen kannst, schau mal hier vorbei:

Um nicht den Status Student zu verlieren, darfst du während des Erststudiums nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Aber keine Sorge: Steuern zahlst du nur, wenn du 2024 über 11.604 Euro (2023: 10.908 Euro) Einkommen hattest.

Studenten, die mehrere Jobs ausführen oder Einnahmen aus Vermietung haben, müssen eine Steuererklärung abgeben. Mit folgenden Steuertipps sparst du einiges an Steuern und holst dir dein Geld zurück.

Verlustvortrag im Zweitstudium

Unser Tipp für alle, die sich im Zweitstudium befinden: der Verlustvortrag. Du hast bereits eine Ausbildung abgeschlossen und studierst jetzt oder bist im Masterstudium? Dann kannst du die Kosten, die in den Jahren deines Studiums angefallen sind, von der Steuer absetzen. Das sind zum Beispiel:

  • Semestergebühren
  • Computer
  • Arbeitsmittel
  • Büromaterial
  • Fachbücher
  • doppelte Miete

Mit dem Verlustvortrag sammelst du die Ausgaben Jahr für Jahr in deiner Steuererklärung. Du bekommst zwar zunächst kein Geld zurück, aber sobald du im ersten Jahr arbeitest, winkt dir eine hohe Rückerstattung.

Typische Ausgaben während des Studiums absetzen

  • Arbeitsmittel: Fachbücher, Laptop, Büromaterial und Büromöbel lassen sich von der Steuer absetzen.
  • Gebühren & Fahrtkosten: Semestergebühren, Anmeldegebühren, Semestertickets, sowie Fahrkosten zu Uni nicht vergessen!
  • Zweitwohnung: Wenn dein Lebensmittelpunkt weiterhin in deiner Heimat ist und du im Studienort eine Zweitwohnung hast, bekommst du Geld zurück.
  • Studienreisen: Ähnlich wie eine Dienstreise kannst du auch Studienreisen absetzen. Hier zählen Hin- und Rückweg, Übernachtungskosten und Verpflegungspauschale.

Steuertipps für Selbstständige

Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer profitieren von vielen Steuervorteilen:

Timing ist alles 

Wenn die Raketen am 31. Dezember um Mitternacht in den Himmel fliegen, ist das Steuerjahr  vorbei. Nachträgliche Korrekturen? In der Regel Fehlanzeige. Der Grund: Üblicherweise gilt für kleine und mittlere Unternehmen das sogenannte Abflussprinzip, das besagt, dass Kosten nur in dem Jahr berücksichtigt werden, in dem sie auch bezahlt wurden.

Werden Ausgaben erst im Folgejahr geleistet, dürfen sie grundsätzlich auch erst dann in der Steuererklärung auftauchen. Das Prinzip gilt für alle Ausgaben, die eine Steuerrückerstattung versprechen: Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben oder auch Handwerkerleistungen.

Doch gerade diese Zeitspanne bringt ein hohes Gestaltungspotenzial. Wenn du die Zahlung zeitlich geschickt planst, kannst du die im Einkommensteuerrecht geltenden Höchst-, Frei- und Pauschbeträge optimal ausnutzen.

Diese Kosten lassen deine Betriebsausgaben steigen

  • Arbeitszimmer: Das Arbeitszimmer gehört zu deinen Betriebsausgaben. Ist es dein Hauptarbeitsplatz, sind die Kosten voll abzugsfähig. Dient es nur gelegentlich zur Berufsarbeit und es gibt keinen anderen Arbeitsplatz, sind jährlich bis zu 1.250 Euro absetzbar.
  • Firmenwagen: Du kannst deine Fahrtkosten steuerlich absetzen. Bei Privatfahrzeugen gilt die Kilometerpauschale, bei Firmenwagen die Gesamtkosten. Neu erworbene Firmenwagen schreibst du über 6 Jahre ab. Bei Unternehmensgründung ist das private Auto als Betriebsvermögen abschreibbar.
  • Geschenke und Aufmerksamkeiten: Geschenke an Geschäftspartner sind bis 50 Euro pro Person und Jahr steuerlich absetzbar, kleine Aufmerksamkeiten bis zu 10 Euro gelten als Streuartikel und sind steuerfrei.
  • Geschäftsessen: Als Selbstständiger kannst du 70 Prozent der Bewirtungskosten in der Steuererklärung angeben, sofern der Beleg korrekt ausgestellt ist. Bewirtungen von Angestellten sind voll absetzbar.
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