
Urteil VII R 31/18
Säumniszuschläge trotz Anzeige der Masseunzulänglichkeit – Aufrechnung nach Rückkehr ins reguläre Insolvenzverfahren
Leitsätze
1. Säumniszuschläge entstehen gemäß § 240 Abs. 1 Satz 1 AO auch nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit kraft Gesetzes.
2. Nach Rückkehr ins reguläre Insolvenzverfahren sind die während der Masseunzulänglichkeit geltenden Aufrechnungsverbote nicht mehr anzuwenden.
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 18.07.2018 – 2 K 1311/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Tatbestand
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